Impressum

So können Sie uns erreichen:

Adam Fußmatten GmbH + Co.

Eschenweg 8; 44534 Lünen

Telefon: +49 (0)160 2289 682

E-Mail: mail@adam-ems.com

 

Geschäftsführer:

Fritz Adam



Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

F. Adam
Fritz Adam

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Allgemeine Produktions-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Belieferung von Unternehmen (§14 BGB)
Adam Fußmatten GmbH + Co.; D-44534 Lünen

Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
Technische Änderungen, Produktverbesserungen und Produktionsbedingte Farbabweichungen bleiben vorbehalten.
Lieferung
Solange ein Abnehmer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wird die Ware dem Abnehmer zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
Ab einem netto Warenwert von € 400 erfolgt die Lieferung frei Haus / frei deutsche Grenze, im Übrigen werden in Deutschland
€ 14,00 netto bei Paketdienstlieferungen bzw. € 30,00 netto bei Speditionslieferungen als Fracht- und Verpackungspauschale berechnet. Handelsübliche Verpackung ist im Preis berücksichtigt.
Bei Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung) ist die Lieferung in Gegenwart des anliefernden Fahrers auszupacken, etwaige Schäden müssen auf den Frachtpapieren / Rollkarte notiert und vom Fahrer quittiert werden. Schadensbestätigung mit Lieferschein bitte sofort zu unserer Kenntnis bringen.
Leistung
Für den Umfang und die Beschaffenheit der Produkte ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unwesentliche Abweichungen in Form und Farbe stellen keinen Fehler dar, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Geringfügige Maßabweichungen und Ebenheitstoleranzen bleiben vorbehalten, soweit diese Abweichungen nicht erheblich und für den Abnehmer zumutbar sind.
Berechnung
Für die Berechnung gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, bei fehlender Vereinbarung die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Berechnungen werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Soweit nicht anders bezeichnet, sind angegebene Maße = Fertigungsmaße. Soweit nicht anders vorgegeben, gehen Maßangaben vor Winkelangaben und Schablonen oder Teilschablonen.
Bei Eingangsmatten mit Ausklinkungen, Schrägen, Radien oder Kurven wird
       a: das größte umschriebene Rechteck (volle Fläche) berechnet,     oder
       b: die tatsächliche Fläche zuzüglich einem Schrägenzuschlag (Lohn u. Material pro lfd.m.) berechnet.
Es wird zu Gunsten des Abnehmers gewählt.
Höhere Gewalt
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener und unabwendbarer nach Vertragsabschluss eingetretener Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen insbesondere Eingriffe nationaler und internationaler Behörden sowie Störungen der Verkehrswege, Feuer, Maschinenbruch, Streiks und Aussperrungen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für uns oder den Käufer unzumutbar, ist jede Seite berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Zahlung
Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz der EZB (§247 BGB ) berechnet. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Abnehmer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung– schriftlich erhoben werden.
Stellt der Käufer Mängel der gelieferten Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns die Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandungen zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung des Mangels und der berechtigten Interessen des Abnehmers die Art der Nacherfüllung ( Nachbesserung, Ersatzlieferung ) festzulegen.
Schadensersatz
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Abnehmers ( nachfolgend Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Abnehmers ist damit nicht verbunden.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Abnehmer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Abnehmer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unserer Forderungen zur Sicherung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Der Abnehmer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur weiteren Abtretung ist der Forderung ist der Abnehmer nicht befugt. Wir verpflichten uns auf Verlangen des Abnehmers, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 30% übersteigt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ( einschließlich Scheck- und Wechselklagen ) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Abnehmer Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Firma –44534 Lünen (NRW). Wir sind jedoch berechtigt, den Abnehmer auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Datenschutz
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten.

 



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